Klinisch-psychologische Behandlung/Therapie
Klinisch-psychologische Behandlung – auch psychologische Therapie genannt – begleitet Menschen bei seelischen Belastungen, Krisen und psychischen Beschwerden. Gemeinsam schauen wir auf Ihr Anliegen und darauf, was Ihnen im Alltag helfen kann.
Als Klinische und Gesundheitspsychologin begleite ich Kinder ab 7 Jahren, Jugendliche und Erwachsene. Die Behandlung wird auf Ihre persönliche Geschichte, Ihr Erleben und Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Für dieses Angebot ist unter den Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse ein Kostenzuschuss möglich. Die Einzelheiten zur ärztlichen Zuweisung und zum Kostenzuschuss erläutere ich Ihnen im Erstgespräch.
Schwerpunkte der Begleitung
Diese Schwerpunkte gelten für Psychotherapie/KBT und klinisch-psychologische Behandlung/Therapie gleichermaßen. Ich begleite Kinder ab 7 Jahren, Jugendliche und Erwachsene in unterschiedlichen Lebenssituationen.
Inneres Erleben, Gefühle und Belastungen dürfen über Gespräch, Wahrnehmung, Bewegung, Spiel und kreative Zugänge auf individuelle Weise sichtbar und erfahrbar werden. Nicht Diagnosen stehen im Vordergrund, sondern das, was im Alltag belastet, verunsichert oder in der Entwicklung einschränkt.
- Stress, Burnout, Schlafstörungen
- Depression, Erschöpfung, Antriebslosigkeit
- Psychosomatische Beschwerden
- Lebenskrisen und Übergänge
- Angst, Panik, Zwangsstörungen
- Bindungsstörungen und Beziehungsthemen
- Belastungen im Kindes- und Jugendalter
- Selbstwert & emotionale Entwicklung
- Schulstress & Überforderung
Kostenzuschuss und ärztliche Zuweisung
Für die klinisch-psychologische Behandlung/Therapie kann unter den Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse ein Kostenzuschuss beantragt werden. Die Krankenkasse entscheidet über Ihren individuellen Anspruch; die Höhe hängt unter anderem von Ihrem Versicherungsträger und der Dauer der Einheit ab.
Für den Kostenzuschuss ist bei allen Krankenkassen spätestens vor der zweiten Einheit eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen. Bitte lassen Sie sich dafür eine ärztliche Zuweisung beziehungsweise Bestätigung ausstellen. Diese Voraussetzung gilt für ÖGK, SVS und BVAEB gleichermaßen.
Die Einzelheiten zur ärztlichen Zuweisung und zum Kostenzuschuss erläutere ich Ihnen im Erstgespräch. Dabei besprechen wir auch die erforderlichen Unterlagen und mögliche Bewilligungen Ihrer Krankenkasse.
Eine Einzeleinheit dauert 50 Minuten und kostet 130 Euro. Die erforderliche Dauer für einen bestimmten Zuschuss kann je nach Krankenkasse abweichen.
Kontakt
Ein erster Schritt kann ein kurzes Gespräch sein.
Wenn Sie Fragen haben oder ein Erstgespräch vereinbaren möchten, freue ich mich auf Ihre Nachricht.